Gesetzliche Pflicht zur elektronischen Einreichung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger
Seit dem 1.1.2007 sind Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtet, Ihre Jahresabschlüsse zur anschliessenden
Veröffentlichung im Internet beim eBAnz einzureichen. Informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
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PublizitätspflichtErfüllen Sie einfach und bequem Ihre gesetzliche Pflicht zur Einreichung der Jahresabschlussunterlagen mit dem offiziellen Publizitätsservice der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität. Die DGAP ist als Lieferant zugelassen und an die Systeme des elektronischen Bundesanzeigers angebunden. |
Unser ServiceSie übermitteln uns Ihren Jahresabschluss als PDF-Dokument. Die DGAP konvertiert Ihre Unterlagen in das vorgeschriebene XML-Format des elektronischen Bundesanzeigers und reicht dieses fristgerecht ein. Dabei sparen Sie bis zu 50 Prozent gegenüber den bisherigen Gebühren für die Papieranlieferung. |
Gesetzliche Pflicht erfülltMit der fristgerechten elektronischen Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger haben Sie Ihre Pflicht erfüllt! Ihr Jahresabschluss wird beim eBAnz veröffentlicht und automatisch an das Unternehmensregister weitergeleitet. |




