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Wir reichen Ihren Jahresabschluss
für Sie ein

Erfüllen Sie mit uns bequem Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger.

Der Bundesanzeiger Verlag bietet Unternehmen die Einreichung von Jahresabschlüssen, Quartals- und Halbjahresberichten in einem kostengünstigen XML-Format an. DGAP bietet hierzu einen Konvertierungs- und Einlieferungsservice an, der die ordnungsgemäße Zulieferung im geforderten layout-orientierten XML Format des Bundesanzeiger Verlags sicherstellt.

Dazu benötigen wir lediglich Ihren Jahresabschluss im pdf Format (MS Word, Excel, rtf konvertieren wir gerne für Sie). Nach dem Hochladen erledigen wir den Job für Sie: Das Konvertieren ins das kostengünstige XML-Format, eine Preview auf Wunsch und die fristgerechte Übersendung der Daten.

Einreichungsbestimmungen

Folgende Gesellschaftsformen sind zur Einreichung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger (Offenlegung) verpflichtet:

  • alle Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH)
  • eingetragene Genossenschaften
  • Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlichhaftender Gesellschafter (GmbH & Co. KGs, OHGs mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftendem Gesellschafter)
  • nach Publizitätsgesetz zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen
    (siehe Tabelle)

Einreichungsunterlagen

Welche Unterlagen Sie mit dem Jahresabschluss einzureichen haben ist u.a. von der Größenklassifizierung Ihres Unternehmens abhängig. Diese wiederum hängt ab von Bilanzsumme, Umsatzerlöse und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl.

Dabei müssen zwei der drei Merkmale in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllt werden. Im Falle der Umwandlung oder Neugründung eines Unternehmens gelten die Größenklassenmerkmale des ersten Abschlussstichtags.

Sonderregelungen

Es besteht eine gersetzliche Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (unabhängig von Größenmerkmalen) für:

  • Kreditinstitute
  • Finanzdienstleistungsinstitute
  • Pensionsfonds
  • Versicherungsunternehmen
  • Gesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihnen ausgegebene Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nehmen oder die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt worden ist (§ 267 Abs. 3 HGB).

Zeitpunkt der Offenlegung

Die Einreichung muss in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, ist der Abschluss also spätestens bis 31.12. des Folgejahres einzureichen.

Eine kürzeren Einreichungsfrist von vier Monaten unterliegen kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, z.B. börsennotierte Unternehmen sowie nicht-börsennotierte Unternehmen die Wertpapiere begeben haben, die an einem organisierten Markt gehandelt werden.

Quelle: elektronischer Bundesanzeiger

Sieben kostenfreie Schritte bis zur Einreichung Ihres Jahresabschlusses:

Sie benötigen zur Registrierung neben Ihren Kontaktdaten auch die Angaben des Handelsregistereintrags Ihres Unternehmens
(Firma, Registerart und -nummer, Rechtsform, Firmensitz). Diese Angaben sind für die eindeutige Zuordnung des Berichts
zum Unternehmen erforderlich. Bitte halten Sie diese Daten bei der Anmeldung bereit.

Die Registrierung ist ganz einfach und dauert etwa zwei bis drei Minuten pro Gesellschaft. Bis zur tatsächlichen Einreichung des
Jahresabschlusses entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten:

  • Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars mit Ansprechpartner, Firmendaten und Rechnungsempfänger.
  • Kontrolle und Bestätigung der Registrierungsdaten über eine E-Mail, die Sie direkt nach der Registrierung erhalten.
  • Nach dem Anklicken des Bestätigungslinks in obiger E-Mail , gelangen Sie zum Downloadbereich für den Vertrag.
  • Ausdrucken und Ausfüllen des Vertrags.
  • Faxen des unterschriebenen Vertrags an die DGAP.
  • Nach Faxeingang schaltet unser Team die angemeldeten Unternehmen umgehend für den Einreichungsservice frei und übersendet Ihnen Ihr persönliches Passwort per E-Mail.
  • Mit Usernamen und Passwort können Sie sich im DGAP Einreichungsportal (PR.COCKPIT) einloggen und Ihren PDF-Jahresabschluss hochladen.

Beim Hochladen Ihres Jahresabschlusses/Finanzberichts werden jeweils wenige weitere aktuelle Informationen verlangt wie z.B. Geschäftsjahresende und Bilanzierungsstandard.

Nach dem Hochladen und der Freigabe des Auftrags wird die PDF-Datei an uns übermittelt. Sie erhalten per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit allen Auftragsdaten.

Nach der Übermittlung konvertieren wir das Dokument in das vom Bundesanzeigerverlag vorgegebene XML-Format und übermitteln die XML-Datei an den Elektronischen Bundesanzeiger bzw. das Unternehmensregister. Nach Übermittlung des XML-Berichts an das eBAnz erhalten Sie die Einreichungsbestätigung per E-Mail. Und nach der Veröffentlichung auf der Website des eBAnz wird Ihnen dann das beweisfähige PDF-Dokument des eBAnz ebenfalls per E-Mail zugesandt. Damit ist der Einreichungsvorgang abgeschlossen.

Anforderungen an das PDF

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Die PDF-Datei ist idealerweise zur Vermeidung unnötiger Kosten auf veröffentlichungspflichtige Inhalte reduziert.
  • Ihr Jahresabschluss sollte spätestens drei bis fünf volle Werktage vor Ablauf der Veröffentlichungsfrist an uns übermittelt werden (in vereinbarten Ausnahmefällen auch kürzerer Vorlauf).
    Bei späterer Anlieferung übernehmen wir keine Gewähr für die rechtzeitige Fertigstellung und Einreichung.
  • Die PDF-Datei sollte keinen Passwortschutz enthalten.
  • Wir empfehlen dringend, uns keine gescannten Dokumente als PDF-Datei zu übermitteln. Aufgrund der schlechteren
    Qualität der Scans ist in der Bearbeitung ein Mehraufwand erforderlich, welcher mit € 5,-- je PDF-Seite berechnet wird.
    Bitte fragen Sie Ihren Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater nach einer "echten" PDF-Version des Jahresabschlusses.
  • Bitte überprüfen Sie den Jahresabschluss nochmals sorgfältig vor der Einreichung: Bei späteren Korrekturen und/oder
    Nachlieferungen fallen zusätzliche Registergebühren, erneute Konvertierungskosten sowie eine Bearbeitungspauschale
    in Höhe von € 50,-- an.
  • Hinweis: Seitenzahlen und -überschriften, Inhaltsverzeichnisse und nicht direkt zum Text gehörende Fotografien o.ä. werden
    bei der Konvertierung automatisch entfernt, um den vom eBanz vorgegeben Standards zu entsprechen. Dies gilt nicht für
    zum Text gehörende Diagramme o.ä., die wir pro Diagramm mit dem Preis für ein Zeichen berechnen.

Ansprechpartner

Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH

DGAP Team Datenservices
Seitzstraße 23
80538 München

Tel.  +49 89 210298 128
Fax +49 89 210298  133

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