Folgende Gesellschaftsformen sind zur Einreichung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger (Offenlegung) verpflichtet:
- alle Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH)
- eingetragene Genossenschaften
- Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlichhaftender Gesellschafter (GmbH & Co. KGs, OHGs mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftendem Gesellschafter)
- nach Publizitätsgesetz zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen
(siehe Tabelle)
